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Zielgruppe

Zu unserer Zielgruppe gehören

  • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, dazu zählen Menschen mit:
    • einer chronischen körperlichen Erkrankung
    • einer körperlichen Behinderung
    • einer neurologischen Erkrankung
    • einer Sinnesbehinderung (Hör- oder Sehbehinderungen)* bis 40% Grad der Behinderung
    • einer Lernschwäche/ intellektuellen Beeinträchtigung
    • sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum vollendeten 24. Lebensjahr nach Beendigung der Schulpflicht
    • Mehrfachbehinderungen 
  • Betriebe, DienstgeberInnen, Personalverantwortliche, BetriebsrätInnen und Behindertenvertrauenspersonen
    • die Menschen mit Behinderung beschäftigen, und Rat bzw. Unterstützung bei der Problemlösung eines Sachverhalts benötigen
    • die planen, Menschen mit einer Behinderung oder Erkrankung einzustellen
    • die Beratung bzgl. arbeitsbezogener Fragestellungen benötigen
    • die Fragen zum Themenkreis Arbeit und Behinderung haben

*) Bei einer Hörbehinderung ab 50%, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsassistenz WITAF.
Bei einer Sehbehinderung ab 50%, ist die Arbeitsassistenz des BSV für Sie zuständig.